Patentnichtigkeit in Korea: Gründe, Verfahren und Beweise
Pine IP Firm
18. Juni 2025
Das koreanische Patentnichtigkeitsverfahren ist ein kontradiktorisches Verfahren vor dem Korean Intellectual Property Trial and Appeal Board (IPTAB). Der Antragsteller macht gesetzliche Nichtigkeitsgründe gegen ein erteiltes Patent geltend. Wird die Nichtigerklärung rechtskräftig, gilt das Patent grundsätzlich rückwirkend als nicht erteilt.
Rechtswirkung
Die Rückwirkung ist von Verletzungsfragen zu unterscheiden. Nichtigkeitsverfahren und Verletzungsklage sind getrennte Verfahren. Zu koordinieren sind insbesondere Nichtigkeitseinwand im Verletzungsprozess, mögliche Aussetzung, Berichtigungsantrag und Zeitpunkt der Rechtskraft.
Anwendungsfälle
Reaktion auf Rechtsdurchsetzung: Nach Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Verletzungsklage werden die Ansprüche des geltend gemachten Patents auf Nichtigkeitsgründe geprüft.
Beseitigung eines Schutzrechtshindernisses: Vor Produkteinführung oder Markteintritt wird die Bestandskraft eines Wettbewerberpatents bewertet.
Lizenz und Vergleich: Nichtigkeitsrisiko, mögliche Berichtigung, Verletzungsumfang und Verfahrenskosten fließen in die Verhandlung ein.
Die Nichtigerklärung eines Patents begründet nicht automatisch Freedom to Operate. Weitere Patente, ausländische Rechte, Designs und Geschäftsgeheimnisse bleiben gesondert zu prüfen.
Häufige Nichtigkeitsgründe
Fehlende Neuheit nach Artikel 29 Absatz 1: Zu prüfen ist, ob ein einzelner Stand der Technik vor dem maßgeblichen Tag alle Anspruchsmerkmale unmittelbar und eindeutig offenbart.
Fehlende erfinderische Tätigkeit nach Artikel 29 Absatz 2: Maßgeblich sind Unterschiede, technische Aufgabe, Anlass zur Kombination, entgegenstehende Lehren, vorhersehbare Wirkungen und gegebenenfalls sekundäre Indizien.
Verstöße gegen Artikel 42: Hierzu gehören insbesondere Klarheit, Stützung und Ausführbarkeit.
Je nach Fall kommen weitere Gründe in Betracht, darunter kollidierende ältere Anmeldungen, Prioritäts- oder Anmelderfragen sowie unzulässige Änderungen oder Teilungen. Rechtsgrund und Beweismittel werden für jeden Anspruch getrennt zugeordnet.
Verfahrensablauf
Nichtigkeitsantrag: Der Antragsteller bezeichnet angegriffene Ansprüche, Rechtsgründe und Beweismittel.
Erwiderung und Berichtigung: Der Patentinhaber reicht seine Erwiderung ein und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Berichtigung beantragen.
Schriftliches Verfahren: Die Parteien reichen rechtliche und technische Schriftsätze, Versuche und gegebenenfalls Gutachten ein.
Mündliche Verhandlung: Das IPTAB kann technische und rechtliche Streitpunkte mit den Parteien erörtern.
Entscheidung: Das IPTAB entscheidet anspruchsbezogen über Nichtigerklärung oder Zurückweisung des Antrags.
Aufhebungsklage: Die unterlegene Partei kann beim Patentgericht die Aufhebung der IPTAB-Entscheidung beantragen; gegen dessen Urteil kann ein Rechtsmittel zum Obersten Gerichtshof gegeben sein.
Unterlagen des Antragstellers
Vor dem maßgeblichen Tag zugängliche Patentschriften, Produkte, Verkäufe, Benutzungen, Vorträge und Online-Veröffentlichungen sichern.
In einer Anspruchstabelle jedes Merkmal der konkreten Offenbarungsstelle zuordnen.
Bei Kombination mehrerer Quellen technischen Zusammenhang, Anlass zur Kombination und erwartete Wirkung erläutern.
Mögliche Berichtigungen vorwegnehmen und Stand der Technik sowie Verletzungsfolgen für die berichtigte Fassung prüfen.
Unterlagen des Patentinhabers
Öffentlichkeitsdatum, Beweiskraft, Offenbarungsgehalt und Kombinationsbegründung des Stands der Technik prüfen.
Technische Bedeutung der Unterschiede, entgegenstehende Lehren und unerwartete Wirkungen belegen.
Voraussetzungen, Umfang und Folgen einer Berichtigung für Schutzbereich und Verletzungsverfahren bewerten.
Vorbringen in Nichtigkeits-, Verletzungs- und Auslandsverfahren auf Widersprüche prüfen.
Das Ergebnis hängt von maßgeblichem Tag, Beweiszugänglichkeit, Merkmalszuordnung, Kombinationsbegründung und gegebenenfalls der berichtigten Anspruchsfassung ab. Technische Analyse und Verfahrenskalender sind anspruchsbezogen zu führen.