Schutzrechtsanmeldungen in Nordkorea und Sanktionsprüfung

Pine IP Firm
24. November 2025

Bei Schutzrechtsverfahren mit Bezug zu Nordkorea sind die verfahrensrechtliche Möglichkeit einer Anmeldung und die Zulässigkeit nach Sanktions-, Finanz- und Exportkontrollrecht getrennt zu prüfen. Eine sanktionsrechtliche Ausnahme für bestimmte Schutzrechtszahlungen verpflichtet eine Bank nicht, die Zahlung auszuführen.

Schutzrechtsanmeldungen in Nordkorea und Sanktionsprüfung

Stand des Schutzrechtssystems

Nordkorea verfügt über nationale Regelungen zu Patenten, Marken, Designs und Urheberrecht und ist Vertragspartei einzelner von der WIPO verwalteter Abkommen. Öffentlich zugängliche Informationen zu Gesetzesänderungen, Umsetzung, Prüfungsrichtlinien und Durchsetzung sind jedoch begrenzt. Vor einer Anmeldung sind aktuelle Gesetzesfassung, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, Unterlagen, Vertreterzwang, Gebühren, Benutzungserfordernisse und Rechtsbehelfe über amtliche Quellen und einen überprüften örtlichen Vertreter zu bestätigen.

Patentanmeldungen

Ausländische Anmelder prüfen nationale Einreichung oder PCT-Nationalphase, koreanischsprachige Übersetzung, Prioritätsunterlagen, Vollmacht und örtliche Vertretung. Die im Ausgangsmaterial beschriebene Unterscheidung zwischen Erfinderzertifikat und Patent ist anhand der aktuellen Vorschriften und der Person des Anmelders zu verifizieren.

Die PCT-Route ersetzt weder die nationale Prüfung noch Übersetzung, örtliche Vertretung und nationale Gebühren. Sie beseitigt auch keine sanktions- oder bankrechtlichen Risiken.

Marken- und Designanmeldungen

Für Marken kann bei erfüllten Voraussetzungen eine Benennung über das Madrider System geprüft werden. Für Designs sind das verfügbare internationale System und die nationalen Anforderungen gesondert festzustellen. Gebühren werden bei Antragstellung mit den aktuellen WIPO-Unterlagen und dem Gebührenrechner ermittelt.

Auch bei defensiven Anmeldungen sind Benutzung, Löschung wegen Nichtbenutzung, Verlängerung, Benutzungsnachweise und die Behandlung sanktionsbedingter Nichtbenutzung zu prüfen. Eine periodische Neuanmeldung ist kein allgemeiner Ersatz für diese Prüfung.

Digitale Waren und Dienstleistungen

Für Apps, elektronische Publikationen, E-Commerce, Lieferung und Zahlung sind die aktuelle Fassung des Markengesetzes und die anwendbare Klassifikation maßgeblich. Aussagen des Ausgangsmaterials zu einer Gesetzesänderung von 2023, digitaler Übertragung und Teilzurückweisung sollten vor Verwendung durch den veröffentlichten Gesetzestext und die tatsächliche Verwaltungspraxis bestätigt werden.

Sanktionen und Zahlungen

Die US-amerikanischen North Korea Sanctions Regulations in 31 CFR Part 510 enthalten Regelungen zu bestimmten Transaktionen für Anmeldung, Registrierung, Aufrechterhaltung und Verteidigung geistiger Eigentumsrechte. Ob insbesondere § 510.517 greift, hängt von Parteien, Zahlungsempfänger, Bank, wirtschaftlich Berechtigten, Zweck und konkreter Leistung ab. Zusätzlich sind UN-, koreanische, europäische und sonstige anwendbare Sanktionen zu prüfen.

  • Anmelder, Erfinder, Vertreter, Banken, Zahlungsempfänger und wirtschaftlich Berechtigte werden gegen einschlägige Sanktionslisten geprüft.
  • Weiterbeauftragte und zwischengeschaltete Parteien werden in die Prüfung einbezogen.
  • Die Herkunft oder der Zweck einer Zahlung wird nicht durch Drittlandwege oder fremde Namen verschleiert.
  • Vertrag, Rechnung, Gebührenmitteilung, Genehmigungsgrundlage, Zahlungsbeleg und Screening-Ergebnis werden aufbewahrt.

Auswahl örtlicher Vertreter

Öffentliche Listen, Kontaktdaten und Tätigkeitsangaben können veraltet sein. Vor Kontaktaufnahme sind Zulassung, Anschrift und Vertretungsbefugnis anhand aktueller WIPO- oder Behördenangaben zu bestätigen. Zusätzlich werden Sanktionsstatus, wirtschaftlich Berechtigte, Bankkonto und Unterbeauftragung geprüft. Unverifizierte E-Mail-Adressen und Vermittler werden nicht als Zahlungsgrundlage verwendet.

Prüfung vor Mandatsbeginn

  1. Schutzrecht, Einreichungsweg, Frist, Übersetzung und örtliche Vertretung bestimmen.
  2. Alle Beteiligten und Zahlungsketten gegen die anwendbaren Sanktionslisten prüfen.
  3. Allgemeine oder individuelle Genehmigung sowie Annahmebereitschaft der Bank vor Zahlung klären.
  4. Benutzung, Verlängerung, Beweiserhebung und tatsächliche Durchsetzbarkeit nach Eintragung bewerten.
  5. Änderungen von Schutzrechts- und Sanktionsrecht fortlaufend überwachen und Entscheidungen dokumentieren.

Die schutzrechtliche Zulässigkeit eines Verfahrens bedeutet nicht, dass Zahlung und Durchführung sanktionsrechtlich zulässig oder praktisch möglich sind. Diese Übersicht ist keine Freigabe einer bestimmten Transaktion. Vor Beginn sind aktuelle Behördeninformationen, Bankvorgaben und gegebenenfalls individuelle Genehmigungen zu prüfen.

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