Ein vollständiger Leitfaden zu den Anforderungen an die Ausarbeitung von Patentansprüchen in Korea

Pine IP Firm
18. Juni 2025

Der Wert eines Patents wird durch seinen „Schutzbereich der Ansprüche“ bestimmt. Egal wie brillant eine Erfindung ist, sie verliert ihre Kraft als Rechtsanspruch, wenn die Ansprüche schlecht formuliert sind. Der Schutzbereich der Ansprüche ist der definitive Teil eines Patents, der die Grenzen des Schutzes festlegt, und das koreanische Patentgesetz schreibt strenge formale Anforderungen für deren Abfassung vor.

Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann zur Zurückweisung eines Patentantrags führen oder als Grund für die Ungültigkeit dienen, selbst nach der Eintragung. Heute werden wir uns eingehend mit den grundlegendsten, aber entscheidendsten „formalen Anforderungen an die Anspruchsformulierung“ gemäß Artikel 42 Absatz 8 des Patentgesetzes und Artikel 5 seiner Durchführungsverordnung befassen.

[Artikel 5 der Durchführungsverordnung zum Patentgesetz]

Artikel 5 (Beschreibungsmethode des Schutzbereichs der Ansprüche)① Bei der Ausarbeitung von Ansprüchen für den Schutzbereich der Ansprüche gemäß Artikel 42 Absatz 8 des Gesetzes (im Folgenden „Ansprüche“ genannt) muss mindestens ein unabhängiger Anspruch (im Folgenden „unabhängiger Anspruch“ genannt) enthalten sein. Ein abhängiger Anspruch (im Folgenden „abhängiger Anspruch“ genannt), der den unabhängigen Anspruch einschränkt oder ergänzt, um weitere Details zu liefern, kann ebenfalls enthalten sein. In solchen Fällen kann ein weiterer abhängiger Anspruch, der den vorhergehenden abhängigen Anspruch weiter einschränkt oder ergänzt, bei Bedarf enthalten sein.② Die Anzahl der Ansprüche muss der Art der Erfindung angemessen sein.③ Gelöscht④ Ein Anspruch, der einen anderen Anspruch zitiert, muss die Nummer des zitierten Anspruchs angeben.⑤ Ein Anspruch, der zwei oder mehr Ansprüche zitiert, muss dies alternativ tun.⑥ Ein Anspruch, der zwei oder mehr Ansprüche zitiert, darf nicht von einem anderen Anspruch zitiert werden, der ebenfalls zwei oder mehr Ansprüche zitiert. Dasselbe gilt, wenn ein Anspruch, der zwei oder mehr Ansprüche zitiert, von einem Anspruch zitiert wird, der einen einzelnen Anspruch zitiert, wenn dieser einzelne Anspruch letztendlich auf der Zitierung von zwei oder mehr Ansprüchen beruht.⑦ Ein zitierter Anspruch muss dem zitierenden Anspruch vorangehen.⑧ Jeder Anspruch muss auf einer neuen Zeile beginnen und fortlaufend mit arabischen Ziffern in der Reihenfolge seiner Abfassung nummeriert werden.

1. Unabhängige und abhängige Ansprüche: Grundlage und Erweiterung von Rechten (Durchführungsverordnung Artikel 5 Absatz 1)

Der Schutzbereich der Ansprüche besteht aus unabhängigen und abhängigen Ansprüchen.

  • Unabhängiger Anspruch: Ein Anspruch, der das Recht unabhängig definiert, indem alle wesentlichen Bestandteile der Erfindung ohne Bezugnahme auf einen anderen Anspruch aufgeführt werden. Jede Patentanmeldung muss mindestens einen unabhängigen Anspruch enthalten.
  • Abhängiger Anspruch: Ein Anspruch, der sich auf einen unabhängigen Anspruch oder einen anderen abhängigen Anspruch bezieht, um dessen Schutzbereich entweder einzuschränken (z. B. von einem breiteren Konzept zu einem engeren) oder weitere Komponenten hinzuzufügen, um die Erfindung detaillierter zu spezifizieren. Abhängige Ansprüche helfen, den Schutzbereich des unabhängigen Anspruchs zu klären und bieten Flexibilität während des Prüfungsverfahrens.

Schlüsselpunkt: Ein abhängiger Anspruch muss die Elemente eines vorhergehenden Anspruchs einschränken oder ergänzen. Wenn ein Anspruch als abhängiger Anspruch formuliert ist, aber ein Element des vorhergehenden Anspruchs löscht oder ersetzt, gilt er nicht als ordnungsgemäßer abhängiger Anspruch.

[Einfache Beispiele]

  • [Anspruch 1] (Unabhängiger Anspruch) Ein Stuhl, umfassend: einen Sitz (A); und Beine (B) zur Abstützung des Sitzes (A).
  • [Anspruch 2] (Korrekter abhängiger Anspruch - Ergänzung) Der Stuhl nach Anspruch 1, ferner umfassend eine Rückenlehne (C), die mit dem Sitz (A) verbunden ist.
  • [Anspruch 3] (Korrekter abhängiger Anspruch - Einschränkung) Der Stuhl nach Anspruch 1, wobei die Beine (B) aus einem metallischen Material gefertigt sind.
  • [Anspruch 4] (Unkorrekter abhängiger Anspruch - Ersetzung) Der Stuhl nach Anspruch 1, umfassend Räder (D) anstelle der Beine (B). (→ Dies ist unkorrekt, da das Element „Beine“ durch „Räder“ ersetzt wird.)

2. Anzahl und Kategorie von Ansprüchen (Durchführungsverordnung Artikel 5 Absatz 2)

Ein einzelner Anspruch darf nur eine Erfindungskategorie beschreiben. Zum Beispiel sind ein „Gerät“ und ein „Verfahren zur Herstellung“ dieses Geräts unterschiedliche Erfindungskategorien und dürfen nicht im selben Anspruch enthalten sein.

[Einfache Beispiele]

  • (X) Falsch: [Anspruch 1] Ein Smartphone, umfassend A, B und C, und ein Verfahren zur Herstellung des Smartphones.
  • (O) Richtig: [Anspruch 1] Ein Smartphone, umfassend A, B und C. [Anspruch 2] Ein Verfahren zur Herstellung eines Smartphones, umfassend A, B und C.

Zusätzlich dürfen Sie keine mehreren wörtlich identischen Ansprüche formulieren.

3. Regeln für die Zitierung von Ansprüchen (Durchführungsverordnung Artikel 5 Absätze 4, 5, 7)

Bei der Ausarbeitung von abhängigen Ansprüchen oder von Ansprüchen, die andere zitieren, müssen Sie spezifische Regeln befolgen.

  • Angabe der Anspruchsnummer (Absatz 4): Anstelle vager Formulierungen wie „Im vorhergehenden Anspruch“ müssen Sie klar die Nummer des beanspruchten Anspruchs angeben, z. B. „Die Erfindung nach Anspruch 1“.
  • Alternative Bezugnahme (Absatz 5): Wenn Sie zwei oder mehr Ansprüche zitieren, müssen Sie dies alternativ mit Begriffen wie „oder“ oder „nach einem der Ansprüche ...“ tun. Eine konjunktive Bezugnahme mit „und“ ist nicht zulässig.
  • Reihenfolge der Bezugnahme (Absatz 7): Der zitierte Anspruch muss immer vor dem zitierenden Anspruch stehen. Zum Beispiel kann Anspruch 5 nicht Anspruch 8 zitieren.

[Einfache Beispiele – Alternative Bezugnahme]

  • (O) Richtig: Die Erfindung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei...
  • (O) Richtig: Die Erfindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei...
  • (X) Falsch: Die Erfindung nach Anspruch 1 und Anspruch 2, wobei... (→ Dies ist unzulässig, da es so interpretiert werden könnte, dass alle Merkmale beider Ansprüche 1 und 2 kombiniert werden, was gegen das Prinzip der alternativen Bezugnahme verstößt.)

4. Die Tücke mehrfach abhängiger Ansprüche (Durchführungsverordnung Artikel 5 Absatz 6)

Dies ist der komplexeste und fehleranfälligste Bereich. Ein abhängiger Anspruch, der zwei oder mehr andere Ansprüche zitiert (ein „mehrfach abhängiger Anspruch“), darf nicht als Grundlage für einen weiteren mehrfach abhängigen Anspruch dienen. Diese Regel soll verhindern, dass die Anspruchsauslegung übermäßig komplex wird.

[Einfaches Beispiel]

  • [Anspruch 1] Ein Schreibgerät.
  • [Anspruch 2] Das Schreibgerät nach Anspruch 1, ferner umfassend Tinte.
  • [Anspruch 3] Das Schreibgerät nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, ferner umfassend eine externe Klammer. (→ Anspruch 3 ist ein „mehrfach abhängiger Anspruch“, da er zwei Ansprüche zitiert. Dies ist zulässig.)
  • (O) Richtig: [Anspruch 4] Das Schreibgerät nach Anspruch 3, wobei die Klammer aus einem metallischen Material gefertigt ist. (→ Dies ist zulässig, da er nur einen Anspruch (Anspruch 3) zitiert.)
  • (X) Falsch: [Anspruch 5] Das Schreibgerät nach Anspruch 1 oder Anspruch 3, wobei der Körper eine sechseckige Form hat. (→ Dies ist ein Verstoß gegen die Anforderungen, da es sich um einen neuen mehrfach abhängigen Anspruch handelt (der die Ansprüche 1 und 3 zitiert), der einen früheren mehrfach abhängigen Anspruch (Anspruch 3) zitiert.)

5. Anspruchsnummerierung und -format (Durchführungsverordnung Artikel 5 Absatz 8)

Dies sind grundlegende Anforderungen, die befolgt werden müssen.

  • Jeder Anspruch muss auf einer neuen Zeile beginnen.
  • Die Ansprüche müssen fortlaufend mit arabischen Ziffern (1, 2, 3...) in der Reihenfolge ihres Erscheinens nummeriert werden. Es dürfen keine Nummern übersprungen werden. (Es ist jedoch zulässig, dass eine Nummer fehlt, wenn ein Anspruch bei einer späteren Änderung gelöscht wird.)

Schlussfolgerung

Die formalen Anforderungen an die Anspruchsformulierung, die wir besprochen haben, sind der erste Schritt zur Definition der Rechte eines Patents. Ein wirklich leistungsfähiges Patent entsteht nur dann, wenn die Ansprüche nicht nur diese formalen Regeln erfüllen, sondern auch die Kernidee der Erfindung genau wiedergeben und strategisch formuliert sind, um Wettbewerber daran zu hindern, sie zu umgehen.

Die Ausarbeitung optimaler Ansprüche, die komplexe Vorschriften und zahlreiche Variablen berücksichtigen, erfordert ein hohes Maß an Fachwissen. Für eine erfolgreiche Patentstrategie wenden Sie sich an die Experten von Pine IP Firm. Wir bieten Ihnen die hochwertigsten Rechtsdienstleistungen, um Ihre wertvollen Ideen in die robustesten und leistungsfähigsten Rechte zu verwandeln.

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