Das koreanische Urheberrechtsgesetz definiert eine Datenbank als systematisch angeordnete oder zusammengestellte Materialien, auf die einzeln zugegriffen oder in denen einzeln recherchiert werden kann. Wer wesentlich in die Herstellung, Aktualisierung, Überprüfung oder Ergänzung investiert, kann als Datenbankhersteller geschützt sein. In Betracht kommen unter anderem Produkt-, Preisvergleichs-, Immobilien-, Stellen-, Gesundheits-, Rechtsprechungs-, Forschungs- und KI-Trainingsdatenbanken.

Das Datenbankherstellerrecht begründet kein Eigentum an einzelnen Daten. Geschützt ist die Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung oder Übertragung der gesamten Datenbank oder eines wesentlichen Teils. Auch eine Datenbank aus öffentlich zugänglichen Rohdaten kann geschützt sein, wenn Sammlung, Bereinigung, Prüfung, Klassifizierung, Aktualisierung und Suchfunktion eine wesentliche Investition erfordern.
Die wiederholte und systematische Entnahme kleiner Teile kann eine Rechtsverletzung darstellen, wenn sie der normalen Nutzung der Datenbank widerspricht oder die Interessen des Herstellers unbillig beeinträchtigt. Bei Scraping, Umgehung einer API oder interner Datenentnahme sind zusätzlich das koreanische Lauterkeitsrecht, der Geschäftsgeheimnisschutz, Nutzungsbedingungen und vertragliche Ansprüche zu prüfen.
| Geschäftsbereich | Mögliche Schutzgegenstände |
|---|---|
| Plattformen und E-Commerce | Produktnamen, Preise, Bestände, Bewertungen, Verkäuferdaten |
| Immobilien und Mobilität | Objekte, Standorte, Marktpreise, Betriebs- und Routendaten |
| Gesundheit und lokale Dienste | Einrichtungen, Anbieter, Termine, Bewertungen, Klassifikationen |
| Legal Tech und Fintech | Rechtsprechung, Vorschriften, Unternehmens- und Finanzdaten |
| KI und SaaS | Trainingsdatensätze, annotierte und bereinigte Daten |
Das Recht entsteht mit Fertigstellung der Datenbank und besteht fünf Jahre ab dem Folgejahr. Eine wesentliche Investition in Aktualisierung, Überprüfung oder Ergänzung kann für den aktualisierten Teil eine neue Schutzfrist auslösen. Herstellungs- und Aktualisierungsdatum, Arbeitsumfang und Investitionsnachweise sollten fortlaufend dokumentiert werden.
Die Registrierung ist keine Voraussetzung für die Entstehung des Rechts. Sie dokumentiert Hersteller, Herstellungs- oder Aktualisierungszeitpunkt, Schutzgegenstand und Rechtsänderungen und kann dadurch die Beweisführung erleichtern. Neben dem Herstellerrecht können insbesondere Abtretungen, Verfügungsbeschränkungen und Pfandrechte registriert werden.
| Kategorie | Wesentliche Angaben und Anlagen |
|---|---|
| Antrag | Bezeichnung der Datenbank, Antragsteller, Rechtsinhaber, Vertreter |
| Antragsspezifikation | Inhalt, Format und Zahl der Kopien, Herstellungs- und Aktualisierungsdaten, Veröffentlichung, Hersteller |
| Kopie oder Erläuterung | Datenbankkopie, Strukturdiagramm, Bildschirmdarstellung, Handbuch oder Datenträger |
| Rechtsnachweis | Unterlagen zur Rechtsinhaberschaft und gegebenenfalls Vollmacht |
| Weitere Unterlagen | Mitwirkenden- oder Sammelliste, Zustimmungen Dritter, Nachweis einer Gebührenermäßigung |
Die Beschreibung sollte nicht bei einer Bezeichnung wie „Produktdatenbank“ stehen bleiben. Sie sollte Datenquellen, Bereinigungs- und Prüfverfahren, Deduplizierung, Klassifikationssystem, Suchstruktur, Aktualisierung und Abgrenzung zu anderen Datenbanken erläutern. Personalaufwand, Kosten, Fremdvergabeverträge, Datenbankschema, Zugriffsprotokolle, Nutzungsbedingungen und API-Richtlinien ergänzen den Rechtsnachweis.
Der Antrag kann bei der Korea Copyright Commission online, persönlich oder postalisch gestellt werden. Das Formular nennt eine Bearbeitungszeit von sieben Tagen. Nach den im Ausgangsmaterial angegebenen Gebührensätzen kosten Online-Anträge für bis zu zehn Gegenstände 20.000 KRW, persönliche oder postalische Anträge 30.000 KRW. Für jeden weiteren Gegenstand werden 10.000 KRW genannt; die Registrierungssteuer beträgt 3.600 KRW je Gegenstand. Vor Einreichung sind aktuelle Formulare, Gebühren und Steuern zu prüfen.
Für die Verletzungsprüfung sind Umfang und Qualität des entnommenen Teils, dessen Wesentlichkeit, die Wiederholung und Systematik der Entnahme, die normale Datenbanknutzung und die wirtschaftlichen Auswirkungen maßgeblich. Zugriffsprotokolle, Kennungen von Crawlern, API-Aufrufe, Vergleichskopien und Zustimmungsnachweise zu Nutzungsbedingungen sollten früh gesichert werden.
Eine Verletzung der nach Artikel 93 geschützten Rechte durch Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung oder Übertragung kann nach dem koreanischen Urheberrechtsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Geldstrafe bis zu 30 Millionen KRW oder beiden Sanktionen geahndet werden. Registrierungsunterlagen ersetzen nicht die laufende Dokumentation von Herstellung, Aktualisierung und Zugriff.