Datenbankherstellerrecht in Korea: Schutzumfang, Registrierung und Nachweise

Pine IP Firm
1. Juli 2026

Das koreanische Urheberrechtsgesetz definiert eine Datenbank als systematisch angeordnete oder zusammengestellte Materialien, auf die einzeln zugegriffen oder in denen einzeln recherchiert werden kann. Wer wesentlich in die Herstellung, Aktualisierung, Überprüfung oder Ergänzung investiert, kann als Datenbankhersteller geschützt sein. In Betracht kommen unter anderem Produkt-, Preisvergleichs-, Immobilien-, Stellen-, Gesundheits-, Rechtsprechungs-, Forschungs- und KI-Trainingsdatenbanken.

Schutzumfang und Registrierungsunterlagen des koreanischen Datenbankherstellerrechts

Schutzgegenstand des Datenbankherstellerrechts

Das Datenbankherstellerrecht begründet kein Eigentum an einzelnen Daten. Geschützt ist die Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung oder Übertragung der gesamten Datenbank oder eines wesentlichen Teils. Auch eine Datenbank aus öffentlich zugänglichen Rohdaten kann geschützt sein, wenn Sammlung, Bereinigung, Prüfung, Klassifizierung, Aktualisierung und Suchfunktion eine wesentliche Investition erfordern.

Die wiederholte und systematische Entnahme kleiner Teile kann eine Rechtsverletzung darstellen, wenn sie der normalen Nutzung der Datenbank widerspricht oder die Interessen des Herstellers unbillig beeinträchtigt. Bei Scraping, Umgehung einer API oder interner Datenentnahme sind zusätzlich das koreanische Lauterkeitsrecht, der Geschäftsgeheimnisschutz, Nutzungsbedingungen und vertragliche Ansprüche zu prüfen.

GeschäftsbereichMögliche Schutzgegenstände
Plattformen und E-CommerceProduktnamen, Preise, Bestände, Bewertungen, Verkäuferdaten
Immobilien und MobilitätObjekte, Standorte, Marktpreise, Betriebs- und Routendaten
Gesundheit und lokale DiensteEinrichtungen, Anbieter, Termine, Bewertungen, Klassifikationen
Legal Tech und FintechRechtsprechung, Vorschriften, Unternehmens- und Finanzdaten
KI und SaaSTrainingsdatensätze, annotierte und bereinigte Daten

Schutzdauer

Das Recht entsteht mit Fertigstellung der Datenbank und besteht fünf Jahre ab dem Folgejahr. Eine wesentliche Investition in Aktualisierung, Überprüfung oder Ergänzung kann für den aktualisierten Teil eine neue Schutzfrist auslösen. Herstellungs- und Aktualisierungsdatum, Arbeitsumfang und Investitionsnachweise sollten fortlaufend dokumentiert werden.

Funktion der Registrierung

Die Registrierung ist keine Voraussetzung für die Entstehung des Rechts. Sie dokumentiert Hersteller, Herstellungs- oder Aktualisierungszeitpunkt, Schutzgegenstand und Rechtsänderungen und kann dadurch die Beweisführung erleichtern. Neben dem Herstellerrecht können insbesondere Abtretungen, Verfügungsbeschränkungen und Pfandrechte registriert werden.

Unterlagen für den Registrierungsantrag

KategorieWesentliche Angaben und Anlagen
AntragBezeichnung der Datenbank, Antragsteller, Rechtsinhaber, Vertreter
AntragsspezifikationInhalt, Format und Zahl der Kopien, Herstellungs- und Aktualisierungsdaten, Veröffentlichung, Hersteller
Kopie oder ErläuterungDatenbankkopie, Strukturdiagramm, Bildschirmdarstellung, Handbuch oder Datenträger
RechtsnachweisUnterlagen zur Rechtsinhaberschaft und gegebenenfalls Vollmacht
Weitere UnterlagenMitwirkenden- oder Sammelliste, Zustimmungen Dritter, Nachweis einer Gebührenermäßigung

Die Beschreibung sollte nicht bei einer Bezeichnung wie „Produktdatenbank“ stehen bleiben. Sie sollte Datenquellen, Bereinigungs- und Prüfverfahren, Deduplizierung, Klassifikationssystem, Suchstruktur, Aktualisierung und Abgrenzung zu anderen Datenbanken erläutern. Personalaufwand, Kosten, Fremdvergabeverträge, Datenbankschema, Zugriffsprotokolle, Nutzungsbedingungen und API-Richtlinien ergänzen den Rechtsnachweis.

Verfahren, Bearbeitungszeit und Gebühren

Der Antrag kann bei der Korea Copyright Commission online, persönlich oder postalisch gestellt werden. Das Formular nennt eine Bearbeitungszeit von sieben Tagen. Nach den im Ausgangsmaterial angegebenen Gebührensätzen kosten Online-Anträge für bis zu zehn Gegenstände 20.000 KRW, persönliche oder postalische Anträge 30.000 KRW. Für jeden weiteren Gegenstand werden 10.000 KRW genannt; die Registrierungssteuer beträgt 3.600 KRW je Gegenstand. Vor Einreichung sind aktuelle Formulare, Gebühren und Steuern zu prüfen.

Beweise bei unbefugter Datenentnahme

Für die Verletzungsprüfung sind Umfang und Qualität des entnommenen Teils, dessen Wesentlichkeit, die Wiederholung und Systematik der Entnahme, die normale Datenbanknutzung und die wirtschaftlichen Auswirkungen maßgeblich. Zugriffsprotokolle, Kennungen von Crawlern, API-Aufrufe, Vergleichskopien und Zustimmungsnachweise zu Nutzungsbedingungen sollten früh gesichert werden.

Eine Verletzung der nach Artikel 93 geschützten Rechte durch Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung oder Übertragung kann nach dem koreanischen Urheberrechtsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Geldstrafe bis zu 30 Millionen KRW oder beiden Sanktionen geahndet werden. Registrierungsunterlagen ersetzen nicht die laufende Dokumentation von Herstellung, Aktualisierung und Zugriff.